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GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Segeln sind von Land zu Land unterschiedlich.
| FRAGE | ÖSTERREICH | DEUTSCHLAND | SCHWEIZ |
| Mindestalter | Die Altersgrenze zumFühren eines Segelbootes ist 14. Jahre und 12. Jahre wenn jede Person an Bord eine Rettungsweste trägt. | Mindestalter 14 Jahre | Bis 15 m2 frei, ab 15 m2 Mindestalter 14 Jahre |
| Welche Scheine sind notwendig? | In Österreich ist gesetzlich kein Segelschein vorgeschrieben. Trotzdem ist es empfehlenswert einen Segelschein zu machen, da er zum Mieten von Segelbooten und als Befähigungsnachweis bei Unfällen notwendig ist. | Ab einer Segelfläche von 12 m2 ist der Führerschein A des Deutschen Segler-Verbandes vorgeschrieben. Auf bestimmten Binnenschiffahrtstrassen in Berlin und Brandenburg muß man zum Segeln von Booten mit mehr als 3 m2 Segelfläche den"Sportbootführerschein Binnen" besitzen. | Ab einer Segelfäche von 15 m2 ist der Segelschein Kategorie D notwendig. |
| Anmeldung (Zulassung) d. Bootes | Segelboote benötigen keine Anmeldung | Bei DSV oder ADAC empfohlen | Bei den Schiffahrtskontrollen der Kantone |
| Wo darf man segeln? | Auf allen Seen und Was serstraßen. Ausnahmen sind durch Verbotstafeln gekennzeichnet. | Auf allen Seen, Talsperren und Binnenwasserstraßen. Sonderregelungen am Bodensee, bayrische Gewässer und Berliner Gewässer. | Auf allen Seen und Wasserstraßen. Ausnahmen sind durch Verbotstafeln gekennzeichnet. |
| Sonderbestimmungen | Auf dem Bodensee ist das Befahren bis 12 m2 Segelfläche frei, ab 12 m2 ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie D erforderlich. Nachtfahrten: Segelboote müssen bei Nacht u. schlechter Sicht ein weißes Rundumlicht führen. |





